Gegenstand des Forschungsvorhabens
Gegenstand des Forschungsvorhabens ist es, die unbestimmten Rechtsbegriffe des Artikel 25a § 99 BTHG auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Untersuchung zu konkretisieren. Im Ergebnis sollen die im BTHG noch bewusst offen gehaltenen Kriterien zur Definition des leistungsberechtigten Personenkreises konkretisiert und in einer anwendungsfreundlichen Form operationalisiert werden. Die übergreifende Frage lautet, wie die Definition des leistungsberechtigten Personenkreises in Orientierung an der ICF so operationalisiert werden kann, dass dieser Personenkreis weder ausgeweitet noch eingeschränkt wird.
Ergebnis des Zwischenberichts
Ein wesentliches Ergebnis des nun vorgelegten Zwischenberichts ist, dass auch bei Anwendung verschiedener Berechnungsvarianten anhand der ICF eine Restgruppe bleibt, die unterschiedlich groß ausfällt, aber nicht gänzlich aufgelöst werden kann und wahrscheinlich aus dem leistungsberechtigten Personenkreis herausfallen würde. Das Kriterium, dass der leistungsberechtigte Personenkreis durch das neue Verfahren unverändert bleiben soll, wird den bisher durchgeführten Analysen zufolge mit einer quantifizierenden Neudefinition nicht erfüllt.
Für den Endbericht werden vor allem noch vertiefende Interviews durchgeführt, die zum Zeitpunkt der Zwischenberichterstattung noch nicht abgeschlossen waren.