Mit den darin enthaltenen Änderungen der Gesetze zur Ausführung des Neunten bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX zum 1. Januar 2020 nachvollzogen. Dies umfasst u. a. Regelungen zur Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe.
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