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Startschuss für zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

26. September 2018

Zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK eingeleitet

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland wird aktuell zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft.

Deutschland ist aufgerufen, bis zum 24. März 2019 darüber zu berichten, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei die Empfehlungen der ersten Prüfung im Jahr 2015. Anschließend wird vom Ausschuss die Umsetzung erneut überprüft und bewertet.

Lob, Kritik und Empfehlungen bei der ersten Prüfung

Im Zuge der ersten Prüfung haben die Mitglieder des Ausschusses etwa die Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens positiv bewertet sowie die Einsetzung einer Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013. Positiv gewürdigt wurde auch, dass die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt wurde.

Besorgt zeigte sich der Ausschuss damals u.a. über Defizite bei der barrierefreien Kommunikation, die uneinheitliche Entwicklung von Aktionsplänen zum Thema Behinderung sowie darüber, dass Menschen mit Behinderungen keine sinnvolle und wirksame Partizipation an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, garantiert wird.

Der Ausschuss empfahl unter anderem die Entwicklung von Rahmenbedingungen, die die Partizipation von Betroffenenorganisationen erleichtern oder die Aufstellung übergreifender und menschenrechtsbasierter Aktionspläne, die von einem klaren Behinderungsbegriff ausgehen. Diese Empfehlungen hatten und haben wegweisenden Charakter für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.

Ablauf des zweiten Prüfverfahrens

Den Auftakt zum zweiten Staatenprüfverfahren bildete die 20. Sitzung des UN-Fachausschusses am 21. September 2018. Dort wurde eine Fragenliste für Deutschland verhandelt. Die Bundesrepublik ist nun angehalten, unter Berücksichtigung dieser Liste einen Staatenbericht vorzulegen. Im Anschluss daran erfolgt eine Prüfung durch den Fachausschuss im Rahmen eines Dialogs mit dem Staat. Schließlich veröffentlicht der Ausschuss seine „Abschließenden Bemerkungen“.

Dabei sollen insbesondere Berichte von Menschen mit Behinderungen einbezogen und besonders gewichtet werden. Dementsprechend greift der UN-Fachausschuss auch auf eingereichte Dokumente von nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen sowie auf schriftliche und mündliche Stellungnahmen, die in die Verhandlungen am 21. September eingebracht wurden, zurück.
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens haben Nichtregierungsorganisationen außerdem das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte „Parallelberichte“, zu verfassen und vorzulegen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Monitoring-Stelle UN-BRK.

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