Gefördert werden sie durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – zunächst bis Ende 2020. Zum 1. Januar 2021 mussten die Beratungsstellen neue Zuwendungsanträge stellen. Jedoch haben sich zuletzt 13 Beratungsangebote aufgrund bürokratischer und finanzieller Hürden zurückgezogen.
Bundesregierung sieht Weiterführung der EUTB gesichert
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) zu einer möglichen Gefährdung des Weiterbestands der EUTB, erklärte die Bundesregierung, dass dies nicht der Fall sei (BT-Drs. 19/25159 (PDF-Dokument)). Die Umsetzung der EUTB in der Fläche sei gut gelungen. Das BMAS unterstütze die Übernahme der frei werdenden Standorte durch Träger in der Nachbarregion. Im Zweifelsfall könne auch ein öffentlicher, regional auf die genannten Standorte begrenzter Aufruf zur Projektantragstellung erfolgen.
Anlass der Anfrage war unter anderem eine Veröffentlichung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands vom 11. November 2020, in welcher Schwierigkeiten bei der Finanzierung und Förderung, bei Verwaltungsverfahren und bei der Fortbildung vom Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen beschrieben wurden. Hierzu erläuterte die Bundesregierung, dass eine online-basierte, barrierearme Trägerberatung eingeführt werde, in deren Rahmen Eigenmittel, Tarifanwendung oder förderfähige Ausgaben beim Ehrenamt thematisiert würden. Die Finanzierung ab 2023 werde durch Rechtsverordnung des BMAS erfolgen. Ein entsprechender Entwurf liege zur Abstimmung vor. Die Bundesregierung betont, dass keine Förderungslücke entstehen werde.
Hier finden Sie die kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung vom 11. Dezember 2020 zum Download auf www.reguvis.de:
Hier finden Sie den Blogbeitrag des Paritätischen Gesamtverbands vom 11. November 2020: