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Vor 30 Jahren wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Grundgesetz verankert

29. November 2024

Vor 30 Jahren wurden die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Grundgesetz verankert

Vor 30 Jahren wurde der Artikel 3 des Grundgesetzes um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt.

Das bedeutende Ereignis feierte am 15. November 2024 sein Jubiläum. Zudem jährte sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 15. Mal. Beide Ereignisse waren Meilensteine der Behindertenpolitik, die die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Grund- und Menschenrecht gesetzlich verankern (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2024).

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2024): 30 Jahre „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. In: Pressemitteilungen (29.11.2024)

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