Mithilfe einer Suchmaske können Leistungsberechtigte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationsträger, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Ratsuchende die für sie relevanten Ansprechstellen finden.
Das Verzeichnis kann nach regionalen Kriterien und/oder nach Trägerzugehörigkeit gefiltert werden. Als Ergebnis werden den Nutzerinnen und Nutzern die entsprechenden Anschriften, E-Mailadressen, ggf. direkte Ansprechpartner und Öffnungszeiten angezeigt. Sozialversicherungsträger, die noch nicht verzeichnet sind, können sich registrieren und Kontaktdaten ergänzen.
Hintergrund
Mit dem Online-Verzeichnis wird § 12 SGB IX in die Praxis umgesetzt. Mit diesem Paragrafen hat das BTHG die Beratungspflichten der Rehabilitationsträger präzisiert. Als eine zentrale Aufgabe wird darin formuliert, Ansprechstellen zu benennen, die geeignete barrierefreie Informationsangebote für Rehabilitation und Teilhabe bieten. Ziel ist es, Rehabilitationsbedarfe bei Menschen mit Behinderungen frühzeitig zu erkennen und darauf hinzuwirken, dass Leistungsberechtigte einen Antrag stellen.
Die Informationsangebote der Ansprechstellen sollen über folgende Punkte informieren:
- Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe
- Die Möglichkeit der Leistungsausführung als persönliches Budget
- Verfahrensfragen zur Inanspruchnahme von Leistungen
- Angebote der Beratung, einschließlich der EUTB-Stellen
Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe sind verpflichtet, sich untereinander abzustimmen, um eine möglichst umfassende Auskunft „wie aus einer Hand“ geben.