Ziele
Ziel der Förderrichtlinie ist es, mit Modellprojekten Wege zu entwickeln, wie langfristig die Zugangszahlen in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe gesenkt werden können.
Die Modellprojekte sollen neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Unterstützungsbedarfen oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen erproben. Ein weiteres Ziel ist, neue Kooperationsformen zwischen den Rehabilitationsträgern zu entwickeln und die Zusammenarbeit im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter zu verbessern.
Letztlich sollen Maßnahmen identifiziert werden, die flächendeckend die Erwerbsfähigkeit betroffener Menschen und ihren Verbleib auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.
Rahmenbedingungen der Förderung
Förderfähige Zielgruppen sind Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungsberechtigte im SGB II oder Versicherte bzw. Leistungsberechtigte im SGB VI sind. Antragsberechtigt sind Jobcenter und Rentenversicherungsträger. Die Förderanträge müssen bis zum 4. Juli 2018 bei der unabhängigen Fachstelle rehapro, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum eingerichtet wurde, eingehen.
Die Fördervorhaben sind auf max. fünf Jahre befristet. Das Fördervolumen beläuft sich auf jeweils 500 Millionen Euro für die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Rentenversicherungsträger.
Unterstützer
Unterstützt wird das Förderprogramm in der Konzeption und Umsetzung von der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie sind auch Ansprechpartner für Jobcenter und Rentenversicherungsträger.
Die Förderrichtlinie steht unter anderem auf der Website des BMAS zum Download bereit.
Die Änderung der Förderrichtlinie zum 20. Juni 2018 finden Sie auf der Website www.gemeinsam-einfach-machen.de.
Der erste Förderaufruf steht unter anderem auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Download bereit.