Der Entwurf, der mit SodEGVerlV abgekürzt wird, soll den besonderen Sicherstellungsauftrag des Bundes bis zum 31. Dezember 2020 verlängern. Im Falle einer zweiten Pandemie-Welle mit lokalen Lock-Downs will der Bund die Einnahmeausfälle der sozialen Dienstleister in den betroffenen Regionen auch weiterhin kompensieren. Andernfalls würden die finanziellen Hilfen nach dem SodEG am 30. September auslaufen.
Organisationen und Institutionen waren aufgerufen, bis Ende August ihre Stellungsnahmen beim BMAS einzureichen.
Den Entwurf der Verlängerungsverordnung (Stand 27. August 2020) können Sie hier herunterladen.