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Veranstaltungsrückblick Januar Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung

Veranstaltungsrückblick

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Vom 29. bis 31. Januar 2018 haben sich 48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema "Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF" informiert und ausgetauscht. Die erste Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG fand in Hannover statt.

Die Vertiefungsveranstaltung wurde in Kooperation mit „transfer – Unternehmen für soziale Innovation“ durchgeführt. Zentrale Inhalte der Vertiefungsveranstaltung waren die Grundlagen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) sowie der Bedarfsermittlung im Kontext der reformierten Teilhabe- und Gesamtplanung.

Zu den Teilnehmenden gehörten Sozialarbeiter/innen, Fallmanager/innen, Teilhabe- und Hilfeplaner/innen sowie Abteilungs- und Bereichsleiter/innen der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe aus dem gesamten Bundesgebiet. Darüber hinaus waren Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer auf Sach- und Leitungsebene vertreten.

Gesamtplanverfahren als Herausforderung für die Träger der Eingliederungshilfe

Zu Beginn der Veranstaltung führte Florian Steinmüller, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, die wesentlichen Änderungen im Rahmen des BTHG aus, die Reformstufen sowie landesrechtliche Regelungen. Er erläuterte den Teilnehmenden, welche wesentlichen Neuerungen zum 01. Januar 2018 im Bereich der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung in Kraft getreten sind. Diese umfassen die Erweiterung und Präzisierung der Anforderungen und Kriterien des Gesamtplanverfahrens.

Das Gesamtplanverfahren ergänzt das für alle Rehabilitationsträger verbindlich geltende Teilhabeplanverfahren und beinhaltet u. a. die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs anhand eines Instruments, das sich an der ICF orientiert. Zur einheitlichen und überprüfbaren Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs müssen alle Rehabilitationsträger systematische Arbeitsprozesse und standardisierte Arbeitsmittel verwenden, die eine individuelle und funktionsbezogene Bedarfsermittlung gewährleisten und weitere gesetzlich definierte Mindeststandards erfüllen.

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung nach dem BTHG

Im Anschluss legte Thomas Schmitt-Schäfer von transfer die rechtlichen Grundlagen und Neuregelungen der Bedarfsermittlung und Leistungsplanung nach dem BTHG dar und klärte die entsprechenden Begriffe. Er erläuterte  den Teilnehmenden die Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe nach dem BTHG mit Fokus auf der neuen Leistungsgruppe der sozialen Teilhabe und den darin enthaltenen Assistenzleistungen und den Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Darüber hinaus präsentierte Schmitt-Schäfer die mit dem BTHG einhergehende Weiterentwicklung des Vertragsrechts, da diese für die Leistungsplanung wichtig ist.

Arbeit mit Bedarfsermittlungsinstrumenten

Am zweiten Veranstaltungstag stand die Arbeit mit der ICF und die Bearbeitung konkreter Fälle von Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen im Mittelpunkt. Für die Fallbearbeitung konnten die Teilnehmenden auf die Bedarfsermittlungsinstrumente der Individuellen Hilfeplanung (IHP 3) des Landschaftsverbands Rheinland sowie der Individuellen Teilhabeplanung (THP) Rheinland-Pfalz zurückgreifen. Annica Mörtz von transfer stellte die verschiedenen ICF-Komponenten vor und erläuterte die rechtlichen Grundlagen gemäß den Regelungen des BTHG. Sie stellte außerdem dar, wo sich die ICF-Komponenten in der Integrierten Teilhabeplanung (ITP) Thüringen und im Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI-NRW) wiederfinden, die sich hinsichtlich ihrer Herangehensweise an die ICF-Orientierung deutlich voneinander unterscheiden. Aufgrund der überwiegend aus Niedersachsen stammenden Teilnehmerschaft ging sie zudem an geeigneter Stelle auf das neue Bedarfsermittlungsinstrument Niedersachsens (BENi) ein.

ICF-Komponenten kennenlernen und anwenden

Im weiteren Verlauf des zweiten und am dritten Veranstaltungstag stand schließlich die Bearbeitung der ICF-Komponenten der Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten, Kontextfaktoren und Partizipation (Teilhabe) im Mittelpunkt. Annica Mörtz und Thomas Schmitt-Schäfer erläuterten diese zunächst jeweils in einem Vortrag. Anschließend wendeten die Teilnehmenden sie in Arbeitsgruppen auf die konkrete Fälle an. Darüber hinaus wurden auch Leitziele und Teilhabeziele vorgestellt und in den Arbeitsgruppen bearbeitet.

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