Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Arbeitgeber entrichten mussten. Das IAB hat in diesem Zusammenhang untersucht wie die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen aussehen und gehen der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen.
Befragung von 20.115 Betrieben mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
Hierzu hat das IAB im Rahmen ihrer Quartalsbefragung von 20.115 Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zur Erhebung von Informationen zu offenen Stellen und Neueinstellungen etc. im vierten Quartal 2020 Sonderfragen zu Menschen mit Behinderungen gestellt.
Erfahrungen der Betriebe mit Menschen mit Schwerbehinderungen
Zunächst wurden die Betriebe gefragt, ob sie in den letzten drei Jahren mindestens eine Person mit Schwerbehinderung beziehungsweise mindestens eine Person, die Schwerbehinderten gleichgestellt ist, beschäftigt haben. Die Ergebnisse zeigen starke Unterschiede nach Betriebsgröße. Etwa 9 Prozent der sehr kleinen Betriebe (mit unter 10 Beschäftigten) gaben an, in den letzten drei Jahren mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigt zu haben. Bei den Betrieben ab 250 Beschäftigten waren es dagegen über 90 Prozent.
Viele der in der IAB-Stellenerhebung befragten Betriebe mit schwerbehinderten Menschen in ihrer Belegschaft sahen keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Schwerbehinderungen in Bezug auf Arbeitsmotivation, Leistungsfähigkeit, Einarbeitung, Fehlzeiten, soziale Einbindung oder Belastbarkeit (jeweils zwischen 46 bis 79 Prozent).
Potenzielle Auswirkungen auf das unmittelbare Arbeitsumfeld
Des Weiteren wurden die Betriebe, die in den letzten drei Jahren mindestens eine Person mit Schwerbehinderung beschäftigt hatten, gebeten einzuschätzen, wie sich die Beschäftigung von Menschen mit bekannter Schwerbehinderung auf die unmittelbaren Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen auswirken kann.
16 Prozent der Betriebe äußerten, dass die Beschäftigung einer schwerbehinderten Person zu einer höheren Arbeitsbelastung der unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen führt. Darüber waren 12 Prozent der Meinung, dass die Beschäftigung von schwerbehinderten Personen die Sozialkompetenz der Kolleginnen und Kollegen steigert.
Gründe für die Ausgleichsabgabe
Im letzten Abschnitt der Untersuchung wurden die Betriebe nach den Gründen für die Zahlung der Ausgleichsabgabe befragt. Ein Großteil der 4.086 Betriebe der Studie, welche eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen, gab als Grund für die Nichterfüllung der Schwerbehindertenquote eine zu geringe Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderungen an (77 Prozent). Relativ häufig wurde mit 19 Prozent als Grund auch die fehlende Flexibilität beim Kündigungsrecht genannt.
Den vollständigen Bericht finden Sie online unter: