Umsetzungsstand des Budgets für Ausbildung

16. Mai 2022

Auswertung des Umsetzungsstands zum Budget für Ausbildung

Mit der Einführung des Budgets für Ausbildung (§ 61a SGB IX) zum 1. Januar 2020 soll die Lücke zwischen dem Schulabschluss und dem Budget für Arbeit geschlossen werden. Zwei Jahre nach Einführung der Leistung werten Dr. Tonia Rambausek-Haß und Lea Mattern von der Humboldt-Universität zu Berlin in einem Fachbeitrag auf www.reha-recht.de einschlägige Literatur und verfügbare Daten zum Budget für Ausbildung aus.

INHALT

Mit dem Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen eine Berufsausbildung mit dem Ziel eines anerkannten Berufsabschlusses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Somit soll eine bisher bestehende Lücke zwischen dem Schulabschluss und dem Budget für Arbeit geschlossen werden. Das Budget für Ausbildung ist vor allem für Menschen gedacht, die sonst eine berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten würden, mit der jedoch kein anerkannter Berufsabschluss erworben werden kann.

In dem Fachbeitrag "Zwei Jahre Budget für Ausbildung - Was wir wissen und was nicht" gehen die beiden Autorinnen zunächst anhand verfügbarer Daten auf die Ausbildungssituation von Menschen mit Behinderungen und auf deren Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen im Ausbildungskontext ein. Im Vergleich zu anderen Leistungen werde das Budget für Ausbildung sehr selten in Anspruch genommen werde. Die Autorinnen verweisen hierbei auf eine Quelle der Bundesagentur für Arbeit, nach der Stand Februar 2022 gerade einmal 32 Budgets bundesweit registriert wurden. Zudem lassen sich starke regionale Unterschiede erkennen. 

Im zweiten Schritt diskutieren sie anhand einschlägiger Literatur u. a. Unklarheiten und Widersprüche bei den Anspruchsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Budgets für Ausbildung. Sie gehen u. a. auf die weit verbreitete Behauptung ein, dass die volle Erwerbsminderung eine notwendige Voraussetzung für das Budget ist. Dies sei laut Rechtsprechung so nicht haltbar. Umstritten sei auch, ob die Beschränkung des Budgets auf Erstausbildungen rechtmäßig ist. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen die ihren einmal erlernten Ausbildungsberuf z.B. wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr ausüben können, stelle diese Regelung ein großes Hindernis dar.

Den vollständigen Fachbeitrag finden Sie unter:

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