Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (kurz BtOG) stellt einen Teil der Reform des Betreuungsrechts dar und trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Das BtOG modernisiert das bestehende Betreuungsrecht und ordnet es neu. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen bestehen u.a. aus der Stärkung der Position von Betreuungsvereinen, der neuen Vorschrift zur Registrierungspflicht von Betreuerinnen und Betreuern sowie der damit verbundenen Pflicht eine bestimmte Sachkunde nachweisen zu müssen, um als Betreuerin oder Betreuer tätig sein zu dürfen. Weitere Einzelheiten zu den Vorschriften zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen sowie zu den Anerkennungsverfahren für Berufsbetreuende und den betreuungsspezifischen Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen, sowie Sachkundelehrgängen ergeben sich aus der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) des Bundes und aus Ländervorschriften. Die zuständigen Behörden werden von den Bundesländern bestimmt, die auch die Zuordnung einzelner Aufgaben vornehmen. Daher bestehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten für bestimmte Aufgaben bei unterschiedlichen Behörden.
Schneller Überblick zu Zuständigkeiten und Aufgaben
Für einen schnellen Überblick zu den Zuständigkeiten und Aufgaben in den Bundesländern hat die BAGüS als Service eine Übersicht auf der eigenen Internetstartseite eingestellt. Veröffentlicht wurden zunächst die Behördenzuständigkeiten zur Anerkennung von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen und von Sachkundelehrgängen nach der BtRegV sowie eine fortlaufend aktualisierte Übersicht zu den bereits anerkannten Anbietern. Der Service wird nach und nach ausgebaut.
Weitere Informationen zur Übersicht zum Betreuungsrecht finden Sie auf der Webseite der BAGüS.