Übergangsvereinbarung für den Freistaat Bayern liegt vor

Am 23. Juli 2019 findet im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu dem Entwurf eine Verbändeanhörung statt. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) hat bereits eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf veröffentlicht: 

 

Am 14. August 2019 soll der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen und danach in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Referentenentwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes

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