Unter anderem finden Sie darin Informationen zu
- den durch die Länder bestimmten Trägern der Eingliederungshilfe (§ 94 Abs. 1 SGB IX)
- den von den Ländern bestimmten Bedarfsermittlungsinstrumenten (§ 118 Abs. 1 SGB IX n.F.)
- den bundeslandspezifischen Regelungen für das Budget für Arbeit (§ 140 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII, §§ 61, 111 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX n.F.) und zu anderen Leistungsanbietern (§ 140 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII, §§ 60, 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX n.F.)
Die Übersicht wird regelmäßig von uns überarbeitet und erweitert. Sollten Ihnen weitere Informationen vorliegen bzw. Sie Anmerkungen zur Übersicht haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
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