Studie zu Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe veröffentlicht

11. Juli 2024

Studie zu Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe veröffentlicht

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in stationären sowie ambulanten Einrichtungen analysiert.

Die Autorinnen und Autoren der Studie greifen auf qualitative sowie quantitative Erhebungsmethoden zurück und geben neben einer Zusammenfassung der Gewalterfahrungen der befragten Menschen mit Behinderungen einen Überblick über den Umgang mit Gewalt in den Einrichtungsformen sowie über die Vernetzung und Inanspruchnahme von Institutionen. Darüber hinaus werden bestehende Herausforderungen und Best-Practice-Beispiele aufgeführt und Handlungsempfehlungen formuliert (Schröttle et al. 2024: 5ff.). Eine im Jahr 2021 vom BMAS in Auftrag gegebene und vom IfeS durchgeführte Studie zu den „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ (PDF-Dokument) hatte bereits auf einen hohen Handlungsbedarf hingewiesen. 

Im vorliegenden Forschungsbericht wird weiterhin ein hohes Maß an Gewalt in stationären sowie ambulanten Settings festgestellt (ebd.: 32). Zwar haben viele Leistungserbringer infolge des Teilhabestärkungsgesetzes Gewaltschutzkonzepte eingeführt, allerdings müssen diese Konzepte verstärkt partizipativ ausgerichtet sein und ausreichend Personal vorgehalten werden (ebd.: 36). Der Ausbau des Gewaltschutzes wird daher als zentrale Handlungsempfehlung aufgegeben. Im Rahmen einer Tat- und Täterprävention sollen zudem Leistungsberechtigte sowie auch das eingesetzte Personal präventiv vor Gewalt geschützt werden, indem insbesondere zu Gewalt sensibilisiert und aufgeklärt wird. Dabei müssen die Instrumente der Gewaltprävention immer zielgruppen- sowie geschlechtsspezifisch eingesetzt werden, auch angesichts von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen und den damit verbundenen Unterstützungsbedarfen (ebd.).  

Abschließend stellen die Autorinnen und Autoren Parameter für einen „wirkungsvollen ,gelebten‘ Gewaltschutz“ (ebd.) auf und gehen dabei auf unternehmensinterne Personalstrukturen, die Aufstellung von Gewaltschutzbeauftragten, Weiterbildungsangebote für Personal, Leitung und Leistungsberechtigten sowie die Vernetzung mit externen Beratungsangeboten sowie mit Polizei und Justiz ein (ebd.: 32ff.).

Den Forschungsbericht können Sie hier herunterladen:

 

Quellen:

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