Bedarfsermittlungsinstrument für Berlin – Abschlussbericht der Voruntersuchung

10. April 2018

Bedarfsermittlungsinstrument für Berlin – Abschlussbericht der Voruntersuchung

Das Land Berlin hat mit einer Studie untersuchen lassen, welche der in Berlin und bundesweit eingesetzten Bedarfsermittlungsinstrumente den Anforderungen des BTHG entsprechen. Ziel der Studie ist es, Empfehlungen zur (Weiter-) Entwicklung eines Instruments für Berlin abzuleiten.

Der Abschlussbericht von Dr. Heike Engel (synergon) und Prof. Dr. Iris Beck (Universität Hamburg) wurde im März 2018 vorgelegt.

Analyse bestehender Instrumente der Bedarfsermittlung

Im Zentrum der Studie steht die Analyse bestehender Instrumente der Bedarfsermittlung anhand eines Kriterienkatalogs, der auf den Regelungen des BTHG sowie auf fachlicher Einschätzung basiert. Zu den Kriterien zählen u. a. die Erfassung und Dokumentation der individuellen Ziele und Wünsche der leistungsberechtigten Person, die Abbildung der Ebenen des bio-psycho-sozialen Modells der ICF und die Dokumentation der Kontextfaktoren unter Beachtung der Unterscheidung zwischen Leistung und Leistungsfähigkeit, die Aufnahme der neun Lebensbereiche der ICF-Komponenten der Aktivitäten und Teilhabe sowie der Verzicht auf die Arbeit mit vorab festgelegten Core-Sets.

Im Ergebnis entspricht u. a. das in Berlin für den Personenkreis der Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung verwendete HMB-Verfahren nicht den im Rahmen der Studie aufgestellten Anforderungen. Weder die Teilhabeziele der leistungsberechtigten Person aus ihrer eigenen Sicht werden damit erfasst noch die neun Lebensbereiche der ICF-Komponenten der Aktivitäten und Teilhabe. Zudem finden im HMB-Verfahren explizit Core-Sets Anwendung.

Als die für eine Weiterentwicklung geeigneten Instrumente wurden das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW), das Instrument BedarfsErmittlung Niedersachsen (B.E.Ni) und der mit Blick auf die ICF weiterentwickelte Berliner Behandlungs- und Rehabilitationsplan (BBRP), der für den Personenkreis der Menschen mit seelischer Behinderung in Berlin verwendet wird, näher untersucht. Jedes dieser Instrumente erfüllt die Anforderungen des BTHG unterschiedlich gut und kann jeweils bei Einzelaspekten zur Erfüllung der Kriterien herangezogen werden.

Empfehlungen des Abschlussberichts

Die Empfehlungen der Studie zur (Weiter-) Entwicklung eines Berliner Bedarfsermittlungsinstruments lauten zusammenfassend:

  1. Personenzentrierung: Die Bedarfsermittlung sollte individuell, d.h. den besonderen Bedürfnissen der leistungsberechtigten Person entsprechend ausgestaltet werden und dialogorientiert deren aktuelle Lebenssituation, Teilhabewünsche und Ziele unter Einbeziehung der Umweltfaktoren erkunden und dokumentieren. Dabei soll die Partizipation der leistungsberechtigten Person sichergestellt werden. Zudem muss die Bedarfsermittlung unabhängig von der bestehenden Angebotsstruktur erfolgen.
  2. Anwendung der ICF: Das Bedarfsermittlungsinstrument sollte Bezug auf das bio-psycho-soziale Modell der ICF nehmen, prinzipiell alle Lebensbereiche der Aktivitäten und Teilhabe der ICF betrachten und keine Core-Sets verwenden.
  3. Gemeinsames Instrument: Das Bedarfsermittlungsinstrument sollte für alle Personengruppen, unabhängig von der Art der Behinderung, genutzt werden können.
  4. Planung der Leistungen: Das Bedarfsermittlungsinstrument soll das Ableiten konkreter Ziele ermöglichen. Denn das ist die Voraussetzung, um die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Leistungen zu beschreiben.

  5. Wirksamkeit: Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens sollte überprüft werden, ob die Leistungen die Teilhabe tatsächlich verbessern und die vereinbarten Ziele erreicht werden. Dabei sollte auchin den Blick genommen werden, ob die Zusammenarbeit verschiedener Professionen und Rehabilitationsträger gelingt.

  6. Ein Instrument zur Bedarfsermittlung für Berlin: Für Berlin sollte ein personenzentriertes und dialogorientiertes Instrument entwickelt werden.

  7. Koordinierung von Leistungen: Zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger sollte das Bedarfsermittlungsinstrument anschlussfähig an die Instrumente der anderen Rehabilitationsträger sein sowie die Dokumentation wesentlicher Informationen und die Zuordnung zu Leistungsgruppen ermöglichen.

  8. Sicherstellungsauftrag: Um personenzentrierter Leistungen sicherzustellen, sollten aus den Erkenntnissen der Gesamtplanung Defizite in der bestehenden Angebotsstruktur aufgedeckt werden. Auf dieser Basis können die Angebote personenzentriert weiterentwickelt werden. Hierfür müssen die Informationen aus den Gesamtplänen sozialraumbezogen dokumentiert und zusammengefasst werden.

  9. Organisation und Fachlichkeit: Für die Durchführung des Gesamtplanverfahrens und der Bedarfsermittlung muss zudem die Trägerschaft der Eingliederungshilfe, die organisatorische Ausgestaltung des Gesamtplanverfahrens und der Personal- und Fortbildungsbedarf geklärt werden.

  10. Weiteres Vorgehen: Für das weitere Vorgehen wird in der Studie empfohlen, das Instrument zur Bedarfsermittlung in Berlin eigenständig unter Einbindung einer externen Moderation mit entsprechendem fachlichen Hintergrund zu erarbeiten und eine Erprobungs- und Pilotphase mit wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation einzuplanen. Im gesamten Entwicklungs- und Erprobungsprozess sollten Selbsthilfeorganisationen, Betroffenenverbände, Leistungsanbieter, Senatsverwaltungen und Bezirke beteiligt sowie darüber hinaus die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Erfahrungen weiterer Leistungsträger einbezogen werden.

Zur (Weiter-) Entwicklung eines Instruments der Bedarfsermittlung für Berlin wird in der Studie insbesondere folgende Empfehlung abgegeben:

„Von den in Berlin bestehenden Instrumenten birgt der Berliner Rehabilitations- und Behandlungsplan in seiner überarbeiteten ICF-Version aufgrund seiner personenzentrierten, offenen und dialogorientierten Anlage Potential dafür, als Grundlage für eine gemeinsame Weiterentwicklung für alle Personengruppen zu dienen. Bei der Weiterentwicklung sollen die im Rahmen dieser Vorstudie entwickelten Kriterien beachtet werden“ (Engel/Beck 2018: 60).

Bundesweite Bedeutung der Studie

Neben den spezifischen Empfehlungen für Berlin und der Analyse der in Berlin bislang eingesetzten Instrumente liegt die Bedeutung der Studie erstens in der fachlichen Erarbeitung eines Kriterienkatalogs und in der darauf aufbauenden Analyse der Stärken und Schwächen vorhandener Bedarfsermittlungsinstrumente. Zweitens verdeutlicht die Studie die Einbettung der Bedarfsermittlung in das reformierte Gesamtplanverfahren. Dadurch ist die Studie auch für die (Weiter-) Entwicklung der Bedarfsermittlungsinstrumente in anderen Bundesländern anschlussfähig.

Quelle

Engel, Heike/Beck, Iris (2018): Voruntersuchung als Entscheidungsgrundlage zur Entwicklung eines Instruments zur Ermittlung des Bedarfs im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Land Berlin. Abschlussbericht. Berlin: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Materialien zum Download

Abschlussbericht zur Berliner Voruntersuchung

Hier können Sie den Abschlussbericht von Dr. Heike Engel (synergon) und Prof. Dr. Iris Beck (Universität Hamburg) herunterladen.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.