Die Bundesregierung nimmt in dem Staatenbericht Stellung zu einer Fragenliste des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (PDF-Dokument). Unter anderem legt der Bericht dar, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Einhaltung der UN-BRK eingeführt hat und – etwa im Zuge von Gesetzgebungsprozessen – fortlaufend ergreift. Neben dem BTHG verweist die Bundesregierung auf die 17 Aktionspläne von Bund und Ländern, die regelmäßig hinsichtlich ihrer Umsetzung evaluiert und ggf. fortgeschrieben werden.
Darüber hinaus berichtet die Bundesregierung u.a. über:
- administrative Schutzmaßnahmen gegen behinderungsbezogene Diskriminierung
- Maßnahmen für eine bessere Partizipation von Frauen mit Behinderungen (z.B. durch die Schaffung von Frauenbeauftragen in WfbM)
- die Verankerung der Unterstützung von Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder durch das BTHG
- Kampagnen zur Bewusstseinsbildung und zur Bekämpfung von Vorurteilen gegen Menschen mit Behinderungen
- Informations und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie Beschäftigte von Behörden
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich
- Maßnahmen zur Sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Den kompletten Staatenbericht können Sie unter folgendem Link herunterladen.
Hintergrund
Mit der Ratifizierung der UN-BRK hat sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 dazu verpflichtet, dem UN-Ausschuss regelmäßig und umfassend über Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention und die dabei erzielten Fortschritte zu berichten. Aktuell führt der Fachausschuss der Vereinten Nationen die zweite Staatenprüfung Deutschlands durch.