Zusammenfassung der Inhalte
Das Kurzarbeitergeld steigt für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduzieren ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent sowie für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Daneben werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten während des Bezugs von Kurzarbeitergeld ausgeweitet. Vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 kann in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdient werden.
Auch der Bezug von Arbeitslosengeld 1 wird um drei Monate verlängert für alle, deren Anspruch in dem Zeitraum 1. Mai bis 31. Dezember 2020 enden würde.
Für bedürftige Schul- und Kita-Kinder sowie für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Angeboten wird bei pandemiebedingten Schließungen der Einrichtungen eine Versorgung mit Mittagessen gewährleistet.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. Mai 2020.