Hintergrund
Die von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) soll die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken. Eine Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erfordert demnach auch, den Zugang von Menschen mit Behinderung zu Angeboten der Suchthilfe niedrigschwellig zu gestalten. Im Verlauf des vorausgegangenen Modellprojektes „aktion:beratung“ (2018-2021) wurde deutlich, dass trotz aller Bemühungen zur trägerübergreifenden Kooperation, die Vermittlung von Betroffenen in der Schnittstelle Sucht- und Behindertenhilfe weiterer Aufmerksamkeit sowie weiterer Regularien bedarf. Dabei spielten vor allem Schwellenängste bei den Betroffenen eine vorrangige Rolle.
Peer-to-peer-Ansatz
Hier setzt „einfach.gut.beraten - aktionberatung – die peers“ an: Entwickelt wurde ein Schulungskonzept, das Menschen mit geistiger Beeinträchtigung befähigt, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen oder arbeiten, eigenständig Informationen zum Themenkomplex „Sucht und Suchthilfe“ weiterzugeben. Auf diese Weise können sie als Multiplikator*innen (auch „Peers“ genannt) innerhalb ihrer Einrichtung Informations-Workshops zum Thema Sucht durchführen und Ansprechpersonen für ihre Kolleginnen und Kollegen sein.
Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit. Es hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren und wird an vier Standorten in Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in Deutschland erprobt und wissenschaftlich begleitet.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projekwebsite.