Rückblick zur digitalen Regionalkonferenz Nordrhein-Westfalen

23. November 2020

Rückblick zur digitalen Regionalkonferenz Nordrhein-Westfalen

Am 20. November fand die erste von insgesamt zwölf Regionalkonferenzen statt, die das Projekt Umsetzungsbegleitung mit den Bundesländern durchführt. Ziel der Veranstaltungen ist es, mit Akteuren aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks eine Bilanz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im jeweiligen Bundesland zu ziehen.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Regionalkonferenzen zunächst bis Mitte nächsten Jahres als digitale Veranstaltungen durchgeführt. Das erste Bundesland, das dieses besondere Format umgesetzt hat, war Nordrhein-Westfalen am vergangenen Freitag. Mehr als 240 Teilnehmende, Referentinnen und Referenten stellten sich der Herausforderung, Diskussion und Austausch in Form von Videokonferenzen umzusetzen.

Grußworte von Minister Laumann und Staatssekretär Dr. Schmachtenberg

In seinem einführenden Grußwort betonte Karl-Josef Laumann, Minister für Gesundheit, Arbeit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, die Folgen der Corona-Pandemie für die Umsetzung des BTHG. Er stellte Nordrhein-Westfalen die Schulnote 3 für den bisherigen Umsetzungsstand aus, erläuterte aber auch positive Bereiche wie das Thema Wohnen, wo schon vor dem BTHG große Anstrengungen für die Dezentralisierung großer Einrichtungen unternommen wurden. Minister Laumann gab außerdem einen Überblick über Maßnahmen der Landesregierung, um Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Aus seiner Sicht sei die Umsetzung des BTHG ein Langstreckenlauf, in dessen Verlauf der Geist des Gesetzes sowohl durch die Verwaltungsstruktren, Einrichtungen und Dienste als auch die Menschen mit Behinderungen selbst immer mehr verinnerlicht werde.

Anschließend lenkte Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Blick auf die 3. Reformstufe des BTHG, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Er erläuterte die Folgen der rechtlichen Änderungen und nahm Bezug auf die Ergänzungen im SGB IX-SGB XII-Änderungsgesetz sowie im Angehörigen-Entlastungsgesetz. Positiv schätzte Dr. Schmachtenberg ein, dass die Umsetzung der Leistungstrennung zwar einen großen Verwaltungsaufwand mit sich brachte, aber zugleich alle leistungsberechtigten Personen weiterhin ihre Leistungen erhalten haben. Außerdem gab er einen Ausblick auf Ergebnisse der Begleituntersuchungen zum BTHG, wo es sehr erfreulich sei, dass die Verbesserungen im Bereich von Einkommen und Vermögen bei den Menschen mit Behinderungen ankommen.

Themenschwerpunkte

Den Umsetzungsstand des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen fassten Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsträgern, -erbringern und der Menschen mit Behinderungen anschließend in einer Podiumsdiskussion zusammen. Sie diskutierten zum einen, inwiefern das Leitbild des BTHG bereits Eingang in die Praxis gefunden hat. Zum anderen erläuterten die Chancen und Schwachpunkte des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX. Dass dennoch noch viel zu tun sei, wurde im dritten Teil der Podiumsdiskussion deutlich, wo sich die Diskutanten zu den neuen Zuständigkeiten und zur Zusammenarbeit der Akteure äußerten.

Am Nachmittag tauschten sich die Teilnehmenden in fünf parallelen Fachforen zu den Themen Teilhabeplanverfahren, Beratung von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe am Arbeitsleben, SGB IX-Leistungen für Kinder- und Jugendliche und zur Schnittstelle der Eingliederungshilfe mit der Hilfe zur Pflege und gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Vorab hatten Referentinnen und Referenten aus den Akteursgruppen der Leistungsträger und -erbringer und teilweise auch der Selbsthilfe Kurzvorträge zu den Themen aufgezeichnet, mit denen die Teilnehmenden sich auf die Regionalkonferenz vorbereiten konnten.

Die Inhalte der Grußworte, eine Zusammenfassung der Podiumsdiskussion und einen Überblick über die Diskussionsstränge aus den Fachforen stellen wir Ihnen in Kürze auf unserer Website bereit.

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