Im Zentrum der Veranstaltungen stehen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG und der gemeinsame Austausch über deren Umsetzung in die Praxis. Moderierte Workshops bieten den Teilnehmenden Raum zum intensiven Austausch. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene geben.
Folgende Regionalkonferenzen werden 2018 und 2019 stattfinden:
Regionalkonferenz Nord
Die erste Regionalkonferenz veranstaltet das Projekt mit den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Hamburg.
Eine Anmeldung für die Regionalkonferenz ist nicht mehr möglich.
Regionalkonferenz Bayern
Im Rahmen der Kongress-Messe ConSozial veranstaltet das Projekt mit dem Freistaat Bayern die Regionalkonferenz Bayern. Die Anmeldung ist für Interessierte aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks geöffnet. Eine Teilnahme an der Regionalkonferenz beinhaltet den Zugang zur ConSozial.
Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 31. Juli.
Regionalkonferenz West
Mit dem Land Nordrhein-Westfalen veranstaltet das Projekt eine eintägige Regionalkonferenz für Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreicks am 21. November in Düsseldorf.
Weitere Informationen zur Veranstaltung folgen in Kürze.
Regionalkonferenz Ost
Die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden sich zur Regionalkonferenz Ost Anfang Dezember in Berlin treffen. Teilnehmen können Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks.
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Regionalkonferenz Süd
Gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird das Projekt voraussichtlich im Mai 2019 in Stuttgart die Regionalkonferenz Süd veranstalten. Teilnehmen können Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks.
Weitere Informationen folgen in Kürze.