Noch erhalten Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe. Kinder und Jugendlich mit einer seelischen Behinderung liegen im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Der Referentenentwurf zeigt nun, wie eine inklusive Lösung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention aussehen soll.
Eckpunkte des Referentenentwurfs zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Folgende Punkte sind dem Referentenentwurf zu entnehmen:
- Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aller Art sollen unter dem Dach Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII zusammengeführt werden.
- Für die Umsetzung ist ein Zeitraum von sieben Jahren angefacht. Die Regelungen treten stufenweise in Kraft.
- Zuächst stehen der Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung, die verstärkte Zusammenarbeit der Leistungsträger, Erweiterung der Beratungs- und Unterstützungsaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und die Zusammenarbeit im Gesamt- und Hilfeplanverfahren im Vordergrund.
- Ab 2024 sollen Verfahrenslotsen in den Jugendämtern leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche und ihre Familien als feste Ansprechpartner hinsichtlich der Zuständigkeiten und Verfahren unterstützen.
- Zum 1. Januar 2027 sollen u.a. der leistungsberechtigte Personenkreis, Art und Umfang der Leistung und die Kostenbeteiligung mit einem weiteren Gesetz geregelt sein.
- 2028 soll die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe übergehen.
Den Referentenentwurf mit Stand vom 5. Oktober 2020 können Sie hier herunterladen: