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Projektverlängerung 2020-22

19. Dezember 2019

Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz wird fortgesetzt

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. In einem Interview erläutert Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins, die Neuerungen für den kommenden Projektzeitraum. 

Mit welcher Zielsetzung wird das Projekt weitergeführt?

Nora Schmidt: In den vergangenen drei Jahren hat die Arbeit des Projekts gezeigt, dass die Änderungen des BTHG deutlich langsamer in der Praxis ankommen, als gedacht – trotz vieler motivierter Vorreiter. Ein so umfangreicher Transformationsprozess mit vielen verschiedenen Akteuren braucht Zeit. Daher bleibt auch das Ziel des Projekts in den kommenden drei Jahren dasselbe: Insbesondere die Träger der Eingliederungshilfe, prinzipiell aber alle an der Umsetzung des BTHG beteiligten Akteure, sollen bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen in die Praxis unterstützt werden. Alle Formate des Projekts vermitteln deshalb weiterhin Intention, Hintergrund und Regelungsinhalte des BTHG. Insbesondere die Präsenzveranstaltungen geben den Teilnehmenden die Möglichkeit zum Austausch. Im sogenannten BTHG-Kompass, dem stetig wachsenden Online-Kompendium zum Gesetz, werden Informationen zum Gesetz gebündelt und strukturiert.

Thematisch konzentriert sich das Projekt weiterhin auf den zweiten Teil desSGB IX. Zum einen wird der Fokus insbesondere auf Themen liegen, die mit der Umsetzung der dritten Reformstufe des BTHG an Bedeutung gewinnen: dem reformierten Eingliederungshilferecht. Zum anderen werden stark nachgefragte Themen wie die Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF, das Gesamt- und Teilhabeplanverfahren sowie die Trennung der Fach- und existenzsichernden Leistungen fortgeführt.

Mit der Fortsetzung des Projekts nehmen wir eine weitere Zielgruppe in den Blick. Bisher hat sich das Projekt an die Träger der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege und angrenzende Fachbereiche, an Leistungserbringer und Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen gewandt. Neu hinzukommen nun explizit die Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Berufs- sowie ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Das BTHG stellt diese Akteure vor neue Herausforderungen und wird oft mit einer Erweiterung der Aufgabenkreise einhergehen müssen. Dafür das Wissen und die Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Neuerungen zu vermitteln, ist ein wichtiges Anliegen des Projekts.

Welche konkreten Maßnahmen behält das Projekt bei? Was ist neu?

Nora Schmidt: Die Online- und Offlineformate des Projekts haben sich bewährt. Wir setzen ab 2020 weiterhin auf Vertiefungsveranstaltungen, in denen Praktikerinnen und Praktiker sich intensiv mit einzelnen Themenbereichen des BTHG auseinandersetzen können. Für die Betreuerinnen und Betreuer werden wir Vertiefungsveranstaltungen speziell zuschneiden, die in alle für sie relevanten Aspekte des BTHG einführen. Ausbauen können wir zudem die Regionalkonferenzen mit den Bundesländern: In zwölf Konferenzen schaffen wir Plattformen für einen intensiven Austausch zum länderspezifischen Umsetzungsstand. Außerdem verleiht das Projekt ab 2020 eine Wanderausstellung, die anschaulich und interaktiv in die Themen des BTHG einführt, Zusammenhänge deutlich macht und Gesprächsanlässe schafft.

Um weiterhin möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen und Beiträge zum BTHG zu thematisieren, führt das Projekt die Online-Fachdiskussionen fort. In Webinaren werden einzelne Themen oder Fragestellungen beleuchtet. Die Video-Mitschnitte dieser Webinare stehen anschließend auf der Projektwebsite zur Verfügung. Außerdem führen wir den besonders stark nachgefragten Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG in den Bundesländern, die Materialsammlung und die Dokumentation der Präsenzveranstaltungen weiter. Neu hinzukommen werden Erklärfilme zu den Auswirkungen der rechtlichen Änderungen des BTHG. Von diesem Format sollen vorrangig die Betreuerinnen und Betreuer sowie Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen profitieren. Bei allen Online-Formaten spielt die Barrierefreiheit weiterhin eine große Rolle.

Wie können Fachpublikum und Interessierte vom Projekt profitieren?

Nora Schmidt: Indem sie sich aktiv beteiligen. Neben der Aufgabe, Informationen zum BTHG zusammenzutragen und zu vermitteln, dient das Projekt auch als Seismograf für die Herausforderungen in der Umsetzung des Gesetzes. Über die Fragen und Beiträge – egal auf welchem Weg sie das Projekt erreichen – entsteht ein Bild, durch das deutlich wird, welche Themen durch das Projekt gesondert beleuchtet werden müssen und wo für die Akteure weitere oder andere Unterstützung hilfreich wäre. Daher laden wir alle Akteure ein, durch ihre Fragen und Beiträge auf unserer Website und auf unseren Veranstaltungen an der Umsetzung des BTHG mitzuwirken.

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