Das Bedarfsermittlungsinstrument trägt den offiziellen Namen BEI_NRW - Bedarfe ermitteln, Teilhabe gestalten. Es wurde entwickelt, um die im BTHG verankerte Bedarfsermittlung auf Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) umzusetzen (§ 13 Abs. 2 SGB IX-neu, § 118 Abs. 1 SGB IX-neu). Zudem setzten die Landschaftsverbände bisher zwei unterschiedliche Verfahren ein. Mit dem neuen Instrument gibt es nun einen landesweit einheitlichen Prozess für die Bedarfsermittlung.
Entwickelt wurde es von einer AG aus Mitgliedern der Landschaftsverbände. Den Prototyp stellte Herr Dr. Dieter Schartmann (LVR) auf der Auftaktveranstaltung „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ vor. Das Instrument stellt die Wünsche des Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt und ermittelt den Rehabilitationsbedarf diskursiv auf Grundlage eines leitfadengestützten Interviews.
Die Vorstellung des neuen Bedarfsermittlungsinstruments konnte live verfolgt werden und wurde als Video aufgezeichnet.
Die Präsentation von Herrn Dr. Schartmann von der Auftaktveranstaltung „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ können Sie hier herunterladen: