Fachgespräch zur Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG
Zu den rechtlichen Wirkungen von Artikel 25a § 99 BTHG auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe wurde eine wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt (Artikel 25 Absatz 5 BTHG). Nachdem im Rahmen dieses Forschungsvorhabens ein quantifizierendes Zuordnungsverfahren unter Nutzung der ICF ausgeschlossen wurde, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien künftig der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgen soll.
Zur Klärung dieser Frage hatte das BMAS einen partizipativen Beteiligungsprozess angekündigt. Den Auftakt für diesen Beteiligungsprozess stellte das dritte Fachgespräch zur Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG dar, das am 26. November 2018 im BMAS stattfand.
Im Fachgespräch wurde zunächst das Vorgehen und die Ergebnisse des Abschlussberichts präsentiert und die Rückfragen der Teilnehmenden geklärt. Im Anschluss hieran wurde das weitere Vorgehen abgestimmt.
Hierfür wird die Arbeit in der „Arbeitsgruppe leistungsberechtigter Personenkreis“ im Jahr 2019 fortgeführt. Ziel ist es, sich bis Mitte 2019 in regelmäßigen Sitzungen auf die Grundzüge eines Modells zu verständigen, wie der leistungsberechtigte Personenkreis in der Eingliederungshilfe künftig ausgestaltet wird.
Im Fachgespräch verständigten sich die Teilnehmenden darauf, dass die Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen der Länder, der kommunalen Leistungsträger, der Leistungserbringer, der Menschen mit Behinderungen, der Untersuchung nach Art. 25 Abs. 5 BTHG und des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information bestehen soll.
Es werden nun die Konzepte für die künftige Ausgestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe erarbeitet, die dann in der Arbeitsgruppe diskutiert werden.