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Landesrahmenverträge Berlin und Thüringen

14. Juni 2019

Landesrahmenverträge nach § 131 Abs. 1 SGB IX in Berlin und Thüringen geschlossen

Im Mai bzw. im Juni 2019 wurden in den Bundesländern Thüringen und Berlin Landesrahmenverträge nach § 131 SGB IX geschlossen und veröffentlicht.

Berlin

Am 5. Juni 2019 wurde in Berlin der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX zwischen dem Land (vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung) und der Vereinigung der Leistungserbringer geschlossen. 

In § 39 des Berliner Rahmenvertrages werden Übergangsregelungen getroffen, "um einen möglichst reibungslosen Übergang vom SGB XII in das SGB IX zu gewährleisten."

Thüringen

Bereits im Mai 2019 ist in Thüringen der Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Verbänden der Leistungserbringer geschlossen worden. In diesem Landesrahmenvertrag sind insbesondere die Grundsätze einer neuen personenzentrierten Leistungsform gemeinsam definiert worden.

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