Berlin
Am 5. Juni 2019 wurde in Berlin der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX zwischen dem Land (vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung) und der Vereinigung der Leistungserbringer geschlossen.
In § 39 des Berliner Rahmenvertrages werden Übergangsregelungen getroffen, "um einen möglichst reibungslosen Übergang vom SGB XII in das SGB IX zu gewährleisten."
Thüringen
Bereits im Mai 2019 ist in Thüringen der Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Verbänden der Leistungserbringer geschlossen worden. In diesem Landesrahmenvertrag sind insbesondere die Grundsätze einer neuen personenzentrierten Leistungsform gemeinsam definiert worden.