In den Vereinbarungen werden Eckpunkte der Zusammenarbeit im Rahmen der Eingliederungshilfe geregelt.
Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen arbeiten die Träger der Eingliederungshilfe eng und vertrauensvoll zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen mit dem Ziel, inklusive Sozialräume zu entwickeln sowie inklusive Lebensverhältnisse zu fördern und zu stärken. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit schließt der LWV Hessen mit den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe Kooperationsvereinbarungen.
Weitere Informationen sowie die bislang geschlossenen Kooperationsvereinbarungen finden Sie unter: