Im Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sei als mögliche Option, die Einführung einer bedarfsunabhängigen pauschalen Geldleistung für Blinde sowie sehbeeinträchtigte und gehörlose Menschen thematisiert worden, die sich an den jeweiligen Teilhabebedarfen orientieren sollte. Diskutiert worden sei ebenfalls ein Bundesteilhabegeld als Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen und Mehraufwendungen ohne Anrechnung auf die Leistungen der Eingliederungshilfe als auch ein Bundesteilhabegeld, das vollständig oder teilweise auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet würde. „Mit dem BTHG wurde diese Idee nicht weiterverfolgt, stattdessen erfolgten zahlreiche Leistungsverbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, schreibt die Regierung dazu.
Die Antworten zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke finden Sie hier: