Der Integrierte Teilhabeplan (ITP) wurde als neues Bedarfsermittlungsinstrument der Eingliederungshilfe für Brandenburg gemäß § 118 SGB IX zum 1. Januar 2020 landesweit eingeführt. Der ITP wurde zuvor in einer Projektgruppe der Brandenburger Kommission zusammen mit dem Institut für Personenzentrierte Hilfen GmbH an der Hochschule Fulda (Frau Prof. Dr. Petra Gromann) auf die Anforderungen in Brandenburg angepasst.
Zur rechtsverbindlichen Einführung des ITP Brandenburg ist eine Rechtsverordnung nach § 118 Abs. 2 SGB IX in Planung.
Die Bögen des ITP Brandenburg, die zugehörigen Rundschreiben und ein Verfahrensablauf des Gesamtplanverfahrens sind auf der Website des LASV Brandenburg zu finden.