Dies betrifft u.a.:
- Ausweitung des Budgets für Ausbildung: Menschen, die sich schon im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters befinden, können das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen (§ 61a SGB IX).
- Ansprechstellen für Arbeitgeber: Die Einheitlichen Ansprechstellen sollen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen (§ 185a SGB IX).
Eine Zusammenstellung weiterer Änderungen für das Jahr 2022 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: