Initiiert wurde der Inklusionspreis von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Vereins Charta der Vielfalt e. V. und des Unternehmerforums. Schirmherr ist Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Bewerben können sich grundsätzlich alle Unternehmen, einschließlich des öffentlichen Dienstes und der Krankenkassen. Ausgenommen sind die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter, eingetragene Vereine sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. März 2024.
Hier können Sie sich für den Inklusionspreis für die Wirtschaft 2024 bewerben: