Konjunkturelle Schwankungen sowie eine mangelnde Einstellungsbereitschaft von Unternehmen schaffen strukturelle Diskriminierungsparameter, die es Menschen mit Behinderungen erschweren, Arbeit zu finden. Von den insgesamt 175.000 Unternehmen, die nach § 156 SGB IX dazu verpflichtet sind, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Schwerbehinderung zu vergeben, beschäftigen mehr als ein Viertel keine Menschen mit Behinderungen. Mit der Einrichtung der Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen im Januar 2022, zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen, soll der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zusätzlich entgegengewirkt werden.
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