In der Studie wird insbesondere dargestellt, wie die aktuelle Verwaltungspraxis aussieht und Instrumenten zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach § 13 SGB IX genutzt werden bei
- den gesetzlichen Krankenkassen,
- der Bundesagentur für Arbeit,
- der gesetzlichen Unfallversicherung und
- der gesetzlichen Rentenversicherung.
Studienergebnisse
Insgesamt stellt die Studie fest, dass die Rehabilitationsträger den Teilhabebedarf weiterhin überwiegend auf Basis des vorliegenden Leistungsantrags und bezogen auf die trägerspezifischen Leistungsvoraussetzungen feststellen. Grundlage der Bedarfsermittlung ist eine ICD-Diagnose. Die Beeinträchtigung der Aktivitäten wird bisher nur teilweise und dann auch nur in sehr knapper und abstrakter Form erhoben und dokumentiert. Die Nutzung der ICF, ihrer Möglichkeiten, aber auch ihre Beschränkungen hinsichtlich der Anwendung im Bereich der Bedarfsermittlung seien bei einer Vielzahl der Träger noch entwicklungsfähig.
Die Studie enthält zudem Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der Bedarfsermittlung, zur Orientierung am bio-psycho-sozialen Modell der ICF, zum Thema Datenschutz sowie zu weiteren rechtlichen Anpassungen.
Die Studie ist auf der Website des BMAS abrufbar.