Handreichung des Deutschen Vereins zum Verhältnis von Tätigkeiten an der Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen

2. August 2022

Handreichung des Deutschen Vereins zum Verhältnis von Tätigkeiten an der Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen

Welche Tätigkeiten im Rahmen einer rechtlichen Betreuung erfolgen und was unter die soziale, pflegerische und gesundheitliche Unterstützung fällt – sogenannte andere Hilfen nach § 5 Abs. 1 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)  – lässt sich in der Praxis schwierig voneinander abgrenzen. Nicht selten gibt es Überschneidungen. Hier setzt die Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 10. Mai 2022 an. Wir haben die Inhalte für Sie zusammengefasst.

Das BtOG trittt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die nach § 8 Abs. 1 BtOG von der Betreuungsbehörde zu vermittelnden anderen Hilfen werden numerisch aufgeführt und jeweils erläutert. Die nachrangige Unterstützungspflicht der Betreuungsbehörde bei Antragsverfahren nach § 8 Abs.1 Satz 4 BtOG sowie die erweiterte Unterstützung nach § 8 Abs. 2 BtOG werden detailliert erläutert.

Tabellarische Übersicht und Zuordnung einzelner Tätigkeiten

Es folgt eine tabellarische Übersicht, in der einzelne Unterstützungstätigkeiten den jeweiligen Hilfesystemen zugeordnet und einander gegenüber gestellt werden. Im Anschluss werden Abgrenzungskriterien vorgeschlagen und der Erforderlichkeitsgrundsatz in den Fällen der sachlichen Doppelzuständigkeit erläutert. Der im Rahmen der rechtlichen Betreuung geltende und durch die Betreuungsrechtsreform nochmals geschärfte Vorrang von Unterstützung und Empowerment vor einer gesetzlichen Vertretung durch die rechtliche Betreuerin und den rechtlichen Betreuer wird verdeutlicht.

Aufklärungs- und Beratungspflichten von Sozialleistungsträgern und weitere Beratungsangebote

Nach einer detaillierten Darstellung der einzelnen allgemeinen und besonderen sozialrechtlichen Beratungspflichten der Leistungsträger werden die Aufgaben der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sowie weitere Unterstützungsangebote u.a. der Altenhilfe, der Pflegestützpunkte und der landesrechtlich organisierten sozialpsychiatrischen Dienste erläutert.

Verfahrensgrundsätze nach dem SGB X und Teilhabe-, Pflege- und Behandlungsplanung

Neben den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen, beispielsweise des für alle Sozialleistungsträger geltenden Untersuchungsgrundsatzes nach § 20 SGB X, beschreibt die Handreichung Voraussetzungen und Abläufe der Gesamt- und Teilhabeplanverfahren, der Pflegeplanung sowie der Behandlungsplanung und Soziotherapie, jeweils mit Blick auf die Beteiligungsmöglichkeiten von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern. Zum Abschluss werden das Entlassungsmanagement nach stationärem Krankenhausaufenthalt sowie der Krankenhaussozialdienst und die in diesem Rahmen bestehenden Ansprüche gegenüber dem Krankenhaus erläutert. Ergänzt wird die Handreichung mit praxisnahen Fallbeispielen und Arbeitshilfen (Checklisten und Gesetzestexte).

Die vollständige Handreichung finden Sie hier:

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