Die Grünen fordern u.a. Anpassungen bei der Definition des leistungsberechtigten Personenkreises. Zudem plädieren sie dafür, Ausländer/innen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und Asylsuchende mit Behinderungen von den Eingliederungshilfeleistungen nicht auszuschließen. Ferner müssten die Leistungsberechtigten „ein echtes Wunsch- und Wahlrecht“ erhalten, wenn es um die Art der Leistung und den Ort der Leistungserbringung geht. Außerdem fordert die Fraktion, dass sich Leistungsansprüche „am tatsächlichen Bedarf des jeweiligen Menschen mit Behinderung orientieren [müssen], damit Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich ist“. Gefordert wird außerdem, die Einschränkungen des Budgets für Arbeit zu verwerfen.
Des Weiteren sollten Leistungserbringer Menschen auch außerhalb ihrer Einrichtungen unterstützen können, verlangen die Grünen. Darüber hinaus müssten Leistungen zur Teilhabe unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Berechtigten gewährt werden. Menschen, die gleichzeitig Leistungen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe und den Pflegekassen beziehen, dürften durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden, so die Grünen.
Der Antrag wird nun in den Gremien des Deutschen Bundestages beraten.