Mit dem Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes sind Maßnahmen der Gewaltprävention gesetzliche Notwendigkeit für die Leistungserbringer in Deutschland, denn wer Gewalt erfährt, ist in der Teilhabe und Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Die obligatorische Konzeption und Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist als Mittel der Prävention in § 37a SGB IX festgelegt.
Die vom paritätischen Wohlfahrtsverband nun veröffentlichte Handreichung „Gemeinsam gegen Gewalt- Schutzkonzepte in Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe entwickeln.“ versteht sich als Hilfestellung zur Erarbeitung von Schutzkonzepten.
In der Broschüre sind vielfältige Beiträge zu den Themen Gewalt und Schutzkonzepten zu finden. Es wird die Frage nach den Rahmenbedingungen des Organisationsentwicklungsprozesses besprochen und die notwendigen Schritte für die Erarbeitung eines Gewaltschutzkonzept dargestellt. Auch die Rolle von sexueller Bildung in der Prävention und ein weitgefasster Gewaltbegriff werden beleuchtet. Die Broschüre schließt mit einem Einblick in die Praxis: Prozessbeteiligte Selbstvertreter*innen und Mitarbeitende berichten von ihren Erfahrungen. Darüber hinaus ist eine Sammlung an weiterführender Literatur in Alltags- und Leichter Sprache zu finden.
Die Broschüre können Sie hier herunterladen: