Ziel des vom BMAS geförderten Projekts „Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (LTA)“ ist es, den komplexen Prozess der beruflichen Rehabilitation im Förderbereich der BA zu untersuchen.
Das Modul "Perpektive der Leistungserbringer" hat u.a. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, berufliche Trainingszentren sowie Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen in den Blick genommen. Die Studie hat unter anderem deren Angebote und Prozesse, die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), mit Betrieben und anderen Akteuren beleuchtet sowie deren Definition von erfolgreichen Rehabilitationsmaßnahmen. Der Abschlussbericht stellt außerdem die jeweiligen Herausforderungen und Bewältigungsstrategien dar, mit denen sich die Leistungserbringer in diesem Bereich konfrontiert sehen.
Herausforderungen und Bewältigungsstrategien
Die Studie stellt heraus, dass sich die Teilnehmerschaft in den Einrichtungen gewandelt habe. Es sei ein Rückgang „traditioneller“ (körperlicher) Behinderungsarten zu verzeichnen und eine Zunahme von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit psychischen Behinderungen und Mehrfacherkrankungen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der auch die Leistungserbringer betreffe, stehen die Einrichtungen vor der Herausforderung, entsprechende personelle Ressourcen vorzuhalten. Als Bewältigungsstrategie der Leistungserbringer benennt die Studie u. a. die Weiterbildung des bestehenden Personals sowie die Einstellung von geschultem Personal. Um Fachkräfte zu halten, zahlen Leistungserbringer höhere Löhne, bieten personalorientierte Zusatzleistungen an oder entfristen Mitarbeitende.
Durch den guten Arbeitsmarkt, erfolgreiche Inklusion, aber auch die Geschäftspolitik der Kostenträger verzeichnen die Leistungserbringer insgesamt sinkende Teilnehmendenzahlen. Als Konsequenz daraus benennt die Studie mehr Planungsunsicherheit und stärkeren Wettbewerb unter den Einrichtungen um die verbleibenden Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Die Leistungserbringer reagieren darauf mit Verkleinerung bzw. erweitern ihr Angebot und ihre Zielgruppe.
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
Laut Studie bewerten die Leistungserbringer die Zusammenarbeit mit den Reha-Beratungen der Agenturen generell positiv. Der Abschlussbericht dokumentiert die verschiedenen Kooperationsformen mit den Kostenträgern und den teils intensiven inhaltlichen Austausch, den die Beteiligten pflegen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter wurde generell als positiv bewertet. Dennoch berichten einige Leistungserbringer, dass bei den Jobcentern weniger rehabilitationsspezifisches Wissen vorherrsche. Das erschwere die Zusammenarbeit.
Definition von Maßnahmenerfolg
Wie erfolgreich eine Rehabilitationsmaßnahme ist, definieren die Leistungserbringer unterschiedlich. Während die BA den Erfolg einer Maßnahme mit "berufliche(r) (Re-)Integration eines Menschen im Rehabilitationsprozess unter Geringhaltung der Kosten" gleichsetze, treffe dies nur auf eine von drei Gruppen zu, die die Studie identifiziert hat. Sind Leistungserbringer nicht vorrangig betriebswirtschaftlich orientiert, können daraus Interessenkonflikte entstehen.
Da die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden Erfolg vorrangig in der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt und im Abschluss einer Maßnahme sehen, kann aus der fehlenden Personenzentrierung ebenso für betriebswirtschaftlich orientierte Leistungserbringer ein Interessenkonflikt entstehen. Die Erfolgsdefinitionen der Akteure müssen sich, so die Studie, annähern, um einen langfristigen Erfolg für die geförderte Person zu unterstützen.
Zusammenarbeit mit den Betrieben
Ebenfalls untersucht wurde die Zusammenarbeit der Leistungserbringer mit (Kooperations-)Betrieben, die für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt unerlässlich sei.
Die Studie beschreibt, dass die Leistungserbringer verschiedene Funktionen im Verhältnis zu Rehabilitanden und Betrieben haben. Als Vermittler leiten sie den Prozess ein, seien Fürsprecher für die geförderte Person und übernehmen für diese eine Schutzfunktion. Sie treten als Bürge gegenüber den Betrieben auf, vermitteln Fachwissen im Umgang mit den Rehabilitanden und seien als Mediator in Krisen gefragt. Die Expertise der Leistungserbringer sei auch aus Sicht der Betriebe zentral für die erfolgreiche Zusammenarbeit.