Förderfähig sind zum Beispiel folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen:
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
- Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000,00 Euro pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Kommunale oder regionale Förderungen sowie Sportförderungen sind durch diesen Fonds nicht möglich.
Antragsschluss ist der 19. Januar 2024.
Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung sowie zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Webseite des BMAS.