Mit dem Bundesteilhabegesetz soll das deutsche Recht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt werden. In diesem Zuge wird die Eingliederungshilfe reformiert und aus dem SGB XII herausgelöst. Künftig wird sie im SGB IX, Teil 2, unter dem Titel „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen“ geregelt. Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe erfolgt konsequent personenzentriert. Dieser Teil des BTHG tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft.
Zu den Fragen der praktischen Umsetzung bietet die PROSOZ Herten - Softwareentwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Gemeinden, Städte und Kreise mbH für alle kommunalen Verantwortlichen eine Fachtagung an:
Ort: Spreespeicher Berlin,
Stralauer Allee 2, 10245 Berlin
Termin: 29. Januar 2019, von 10.00 bis 16.30 Uhr
Auf der Tagesordnung stehen Themen wie die neuen Leistungskataloge in SGB IX und SGB XII, Werkzeuge für die Fallbearbeitung, der Teilhabeverfahrensbericht und neue Formen der Zusammenarbeit mit Leistungserbringern. Im Rahmen der Fachtagung werden Lösungen aus Pilotprojekten präsentiert. In Workshops sollen zudem Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis entworfen werden.
Die Fachtagung richtet sich an alle Mitarbeiter in Sozial- und Jugendämtern, die mit der Umsetzung des BTHG beauftragt sind.
Die ausführlichen Inhalte und den Programmablauf finden Sie unter folgendem Link: