Die EU schafft damit die Voraussetzungen, um die UN-Behindertenrechtskonvention weiter umsetzen. Dies ist das erste Übereinkommen im Bereich Menschenrechte, bei dem die EU selbst Vertragspartei ist.
Die EU schließt mit der „Union der Gleichheit“ an ihre von 2010 bis 2020 gültige Strategie mit den Schwerpunkten Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich an. Auf deren Grundlage ist u.a. die Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen entstanden. In deutsches Recht umgesetzt wird diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 24. März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Ausgewählte Inhalte der Strategie
Die Stärkung des Rechts auf Freizügigkeit ist ein zentraler Aspekt der Strategie. Unter anderem soll bis Ende 2023 unter Zugrundelegung der Ergebnisse eines laufenden Pilotprojekts ein europäischer Behindertenausweis vorgeschlagen und somit die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus gewährleistet werden. Hierzu werden eine neue Initiative eingeleitet und Leitlinien entwickelt zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen in den Mitgliedsstaaten. Ziel der Maßnahmen ist eine weitere Stärkung der unabhängigen Lebensführung und Autonomie.
Die Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus sowie zu allen Gesundheitsdiensten und zur Beschäftigung, ist ebenfalls ein maßgeblicher Teil der Strategie.
Die Europäische Kommission richtet zudem in 2021 eine Plattform zum Thema Behinderungen ein und wird hierauf basierend in 2022 eine Wissensbasis zur Barrierefreiheit aufbauen. Hierzu wird das Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ eingerichtet, um dort Informationen zur Barrierefreiheit zu sammeln und zur Verfügung zur zu stellen. Das Ziel ist ein verbesserter Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen und eine Vernetzung der für die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständigen nationalen Behörden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Kommission. Dadurch soll die Umsetzung der Strategie unterstützt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch bei der Umsetzung des Übereinkommens verbessert werden.
Die Pressemitteilung und das Strategiepapier der Europäischen Kommission vom 3. März 2021 finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission: