25. November 2022
Das Online-Verzeichnis www.ansprechstellen.de der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurde um den internen Bereich "Ansprechstellen Intern" ergänzt. Der erweiterte Bereich soll den fachlichen Austausch der Mitarbeitenden der Sozialversicherungsträger über das eigene Leistungsgesetz hinausgehend ermöglichen und fördern.
Mit dem Online-Verzeichnis wurde § 12 SGB IX in die Praxis umgesetzt. Mit diesem Paragrafen hat das BTHG die Beratungspflichten der Rehabilitationsträger präzisiert. Als eine zentrale Aufgabe wird darin formuliert, Ansprechstellen zu benennen, die geeignete barrierefreie Informationsangebote für Rehabilitation und Teilhabe bieten. Ziel ist es, Rehabilitationsbedarfe bei Menschen mit Behinderungen frühzeitig zu erkennen und darauf hinzuwirken, dass Leistungsberechtigte einen Antrag stellen.
Die Informationsangebote der Ansprechstellen sollen über folgende Punkte informieren:
Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe sind verpflichtet, sich untereinander abzustimmen, um eine möglichst umfassende Auskunft „wie aus einer Hand“ geben.
Neben der im Jahr 2019 veröffentlichten Suchmaske mit denen Leistungsberechtigte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rehabilitationsträger, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Ratsuchende die für sie relevanten Ansprechstellen finden können, wird nun durch den passwortgeschützen Bereich Ansprechstellen Intern die Kommunikation zwischen den Mitarbeitenden der Sozialleistungsträger gefördert. Ziel von Ansprechstellen Intern ist es, eine Plattform bereit zu stellen, auf der Reha-Praktikerinnen und -praktiker konkrete Kontaktdaten hinterlegen können. Dadurch soll eine bundesweite Kontaktaufnahme und -suche unter den Mitarbeitenden der Sozialleistungsträger unterstützt und ermöglicht werden.
Der erweiterte Bereich der Ansprechstellen eröffnet somit die Möglichkeit, die Zusammenarbeit unter den Sozialleistungsträgern im gesamten Reha-Prozess zu intensivieren und schafft für alle bei Ansprechstellen Intern Registrierten den Mehrwert, fachliche Expertise über das eigene Leistungsgesetz hinausgehend zu erweitern.
Für interessierte Mitarbeitende der Reha-Träger veröffentlichte die BAR ein Erklärvideo, in dem dargestellt wird, wie die Registrierung für den erweiterten Bereich erfolgt. Wichtig ist, dass die Ansprechstelle zunächst im Verzeichnis registriert ist. Zudem muss der sogenannte "Organisator" jeder Ansprechstelle die Anmeldung des Mitarbeitenden einmalig freischalten. Zum Registrierungsvorgang hat die BAR zudem ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum erweiterten Bereich veröffentlicht.
Das Online-Verzeichnis Ansprechstellen.de finden Sie hier: