Erprobung Teilhabeinstrument Berlin

20. Juli 2020

Abschlussbericht zur Erprobung des Teilhabeinstruments Berlin

Das Teilhabeinstrument Berlin (TIB) wurde im Jahr 2019 von einer fach- und verwaltungsübergreifenden Projektgruppe unter der Leitung der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) erprobt und evaluiert. Das Land Berlin hat nun die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation veröffentlicht.

Das Pilotprojekt verfolgte bei der Erprobung des TIB strategische und operative Ziele. Auf der einen Seite sollten Akteure vernetzt und Vorbehalte gegenüber dem neuen Instrument abgebaut werden. Auf der anderen Seite stand die praktische Tauglichkeit des neuen Instruments im Fokus. Hierbei wurden Aspekte der Handhabung sowie der Zeitaufwand für die Anwendung evaluiert. Außerdem musste geprüft werden, ob das Instrument den Anforderungen in Hinblick auf Personenzentrierung, Partizipation der Betroffenen und Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts gerecht wird.

Methodik

In Workshops wurden Indikatoren entwickelt, aus denen sich ein praxisorientierter Evaluationsbogen ableitete. An den Workshops nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem bezirklichen Fallmanagement der Eingliederungshilfe, den bezirklichen Gesundheitsämtern, Einrichtungen und Diensten der Leistungserbringer sowie der Selbstvertretungen der Menschen mit Behinderung teil.

Im Pilotierungszeitraum wurden 67 Fälle durchgeführt und analysiert. Aufgrund der geringen Fallzahlen seien die Empfehlungen der Projektgruppe laut eigener Aussage lediglich als Tendenzen zu verstehen.

Auswahl der Ergebnisse

  • Aufgrund der geringen Fallzahl konnte keine endgültige Aussage für das Zeitfenster gegeben werden, das für die Bedarfsermittlung je nach Zielgruppe eingeplant werden muss.
  • Die Auswahl der Gesprächsorte erfolgte partizipativ und willensorientiert. Die Zufriedenheit mit den genutzten Räumlichkeiten ist hoch, dennoch seien nach qualitativen Aussagen der Teilnehmenden die derzeit vorhandenen Räumlichkeiten in den Ämtern nicht geeignet für Gespräche.
  • Zur Vorbereitung der Bedarfsermittlungsgespräche wurden insbesondere Entwicklungsberichte, sozialpädagogische und -medizinische Gutachten angeordnet bzw. gesichtet. Es wird empfohlen, für die Berichte Standards nach ICF-Kriterien und Lebensbereichen festzulegen.
  • Die Teilnahme von Vertrauenspersonen und Leistungserbringern wird als wertvoll erachtet, müsse aber vor dem Hintergrund von Wunsch und Wille der leistungsberechtigten Person betrachtet werden.
  • Es wird empfohlen, dass seitens der Eingliederungshilfe zwei Fallmanagerinnen oder -manager das Bedarfsermittlungsverfahren gemeinsam führen, um eine sichere Gesprächsführung und die nötige Reflexion zu gewährleisten.
  • Eine gute Vorbereitungsphase, gelingende Gesprächsführung, ausreichend Zeit, transparentes, partizipatives Vorgehen und Empowerment der Leistungsberechtigten führten zu einer höheren Akzeptanz des Verfahrens auf beiden Seiten. Die Teilnehmenden sollten daher mittels Schulungen, Coachings, Anpassungen im Verfahren, Arbeit im Team sowie Zeit- und Personalressourcen unterstützt werden.
  • Der TIB sollte in einigen technischen und inhaltlichen Aspekten angepasst und für die Leistungsberechtigten verständlich aufbereitet werden.
  • Die Evaluierung sollte im „Echtbetrieb“ fortgesetzt werden.

Hintergrund

Im Juli 2019 hat der Berliner Senat das Berliner Teilhabeinstrument (TIB) als Instrument der Bedarfsermittlung für die Eingliederungshilfe gemäß § 118 SGB IX bestimmt. Die Erarbeitung des TIB erfolgte durch eine ressort- und ebenenübergreifend zusammengesetzte Arbeitsgruppe, welche auch die Sicht der Betroffenen und der Leistungserbringer einbezog.

Bevor das TIB in der zweiten Jahreshälfte 2020 als verbindlich eingesetzt wird, wurde es von Mai bis November 2019 im Rahmen des Pilotprojekts von einer fach- und verwaltungsübergreifenden Projektgruppe erprobt.

 

Den Abschlussbericht können Sie hier herunterladen:

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