Empfehlung zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

6. Juni 2022

Empfehlung zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Junge Menschen, insbesondere diejenigen mit geringen schulischen und beruflichen Qualifikationen und/oder Behinderungen, brauchen besondere Unterstützung, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Probleme beim Ausbildungs- oder Erwerbseinstieg führen häufig zu längerer Arbeitslosigkeit und damit einhergehend zu einer Angewiesenheit auf Grundsicherungsleistungen.

Die Empfehlung des Deutschen Vereins gibt Hinweise für eine Weiterentwicklung der notwendigen rechtskreisübergreifenden Kooperation zwischen Arbeitsförderung (SGB III), Grundsicherung (SGB II), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen (SGB IX) und richtet sich darüber hinaus auch an die Schulträger, damit Schulen von den Kooperationspartnern in die Ausgestaltung der Zusammenarbeit einbezogen werden.

Zielgruppe

Alle im Übergang von der Schule in den Beruf befindlichen jungen Menschen sind potentielle Zielgruppe der rechtskreisübergreifenden Kooperationen. Dieser Übergang beginnt mit der schulischen Berufsorientierung und endet mit der Festigung des Ausbildungsverhältnisses und dem Übergang in ein Arbeitsverhältnis.

Prinzip der Inklusion

Gerade junge Menschen mit Behinderungen stehen aufgrund fehlender Verzahnung der Angebote, Kooperationsmängel in der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und Lücken in der trägerübergreifenden Zusammenarbeit häufig Hürden gegenüber.

Verständnis der beteiligten Akteure als Verantwortungsgemeinschaft

Zur Stärkung des partizipativen Ansatzes wird die frühzeitige gemeinsame Förder-, Übergangs- und Leistungsplanung über den jeweiligen Rechtskreis hinaus, die Schaffung eines Übergangs-Monitorings sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Kultur der Zusammenarbeit der Akteure untereinander hervorgehoben und detailliert beschrieben. Notwendig sei es, Prozessabläufe und Kommunikationsstrukturen weiterzuentwickeln sowie die fortlaufende Abstimmung der Kooperationspartner untereinander. Zudem sollte die Nutzung von Daten und Erkenntnissen der regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktberichte gemeinsam mit den Daten aus den regionalen Bildungs- und Jugendhilfeberichten sowie weiteren Daten aus dem Bereich der Kammern – jeweils unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Herausforderungen – die Grundlage für eine jährliche Planungskonferenz sein.

Die Empfehlung des Deutschen Vereins können Sie hier herunterladen:

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