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Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigungen
Die Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigungen ist im Zeitraum 2009 bis 2017 um neun Prozent gestiegen. Bei Menschen mit einem Migrationshintergrund liegt der Zuwachs bei 30 Prozent. Neben der demographischen Entwicklung wird insbesondere ein Anstieg bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aufgeführt.
Zugang zu Arztpraxen
Die meisten Arztpraxen sind für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen nicht ohne Einschränkungen zugänglich. Höhenverstellbare Untersuchungsmöbel oder barrierefreie Sanitäranlagen sind noch seltener vorhanden.
Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen
Trotz zwischen 2009 und 2017 gestiegener Erwerbstätigenquote waren im Jahr 2017 nur 53 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen erwerbstätig, während es von den Menschen ohne Beeinträchtigungen 81 Prozent waren. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ist zwar gesunken, lag aber mit 11,2 Prozent weiterhin deutlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote von 6,5 Prozent in 2019.
Menschen im ambulant betreuten Wohnen und in stationären Einrichtungen
Den größten Anteil der Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen machen Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung aus. Auch im Alter und bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit wohnen Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen oft in stationären Wohneinrichtungen. Insgesamt stieg die Zahl der Leistungsbeziehenden des ambulant betreuten Wohnens zwischen 2014 und 2018 aber deutlich um 22 Prozent.
Öffentlicher Personennahverkehr
Im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs sind etwas über die Hälfte aller Bahnsteige mit taktilen Leitsystemen ausgestattet. Bei den Linienbussen sind es 61 Prozent, die inzwischen als Niederflurbusse ausgestattet sind. Die stufenlose Erreichbarkeit von Bahnhöfen (beispielsweise Fahrstühle) liegt aktuell bei 78 Prozent. Für die Fernzüge der Deutschen Bahn AG werden im Bericht keine Zahlen zur Barrierefreiheit aufgeführt, nur eine Minderheit der Fernzüge der Deutschen Bahn sei weitgehend oder vollständig barrierefrei.
Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen
Der Anteil der Menschen mit Beeinträchtigungen, die sich an Wahlen beteiligten, ist deutlich von 78,2 Prozent im Jahr 2013 auf 84,6 Prozent gestiegen. Damit ist die Beteiligungsquote nur noch etwas geringer als bei den Menschen ohne Beeinträchtigungen (84,6 / 87,1 % im Jahr 2017).
Soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Die selbstbestimmte Gestaltung des sozialen Lebens von Menschen mit Beeinträchtigung ist im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigung weiterhin eingeschränkt. Zum Beispiel leben 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen allein. Der Anteil der alleinlebenden Menschen ohne Beeinträchtigungen beträgt 18 Prozent. Unterschiede werden auch in der Intensität sozialer Beziehungen deutlich: 25 Prozent der Personen mit Beeinträchtigungen und 17 Prozent der Personen ohne Beeinträchtigungen geben an, eine geringe soziale Unterstützung zu erfahren. Auch haben Menschen mit Beeinträchtigungen doppelt so häufig (16 Prozent) das Gefühl fehlender Gesellschaft als Menschen ohne Beeinträchtigungen (8 Prozent). 33 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen fühlen sich oft einsam. Bei Menschen ohne Beeinträchtigungen sind dies 16 Prozent.
Bildung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Immer mehr Kinder werden aufgrund einer festgestellten Beeinträchtigung in allgemeinen Bildungseinrichtungen speziell gefördert. Das zeigt sich bei Angeboten in der frühen Kindheit ebenso wie in den Schulen, in denen die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischer Förderung kontinuierlich ansteigt. Trotz starken Anstiegs der Inklusionsquote in den letzten Jahren, sinkt Qute der Kinder und Jugendlichen, die Sonderschulen besuchen, kaum. Die hohe Inklusionsquote ist als eine Folge der gestiegenen Förderquote an Regelschulen anzusehen.
In der beruflichen Bildung stagniert die Zahl der Auszubildenden mit Beeinträchtigungen dagegen weitgehend. Die Anzahl der Auszubildenden mit anerkannter Schwerbehinderung ist seit 2014 zwar gestiegen. Ihr Anteil an allen Auszubildenden lag im Jahr 2017 unverändert bei nur 0,7 Prozent.
Den vollständigen dritten Teilhabebericht finden Sie auf der Seite des Bundesrates.
Hintergrund
Bereits 1982 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Bundesregierung in jeder Wahlperiode über die Lage der Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe berichtet. Der erste, 2013 veröffentlichte Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen nimmt nicht mehr nur das Leistungssystem für die Gruppe der Menschen mit anerkannter Behinderung in den Blick, sondern stellt im Sinne eines Sozialberichtes empirisch fundierte Informationen zur Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verfügung. Für die Bundesregierung ist der Bericht Grundlage für ihre (Sozial-)Politik und dient auch zur Beurteilung der Umsetzungsfortschritte des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK).