Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und Chance, dass das BMAS den gesetzlichen Auftrag aus § 11 SGB IX mit dem Bundesprogramm rehapro umsetzt und Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchführt. Der dritte Förderaufruf baut organisatorisch und inhaltlich auf den Rahmenbedingungen des zweiten Förderaufrufs auf. Die folgenden drei Themenfelder ergänzen inhaltliche Impulse zur Ausrichtung der Modellprojekte:
- Erprobung innovativer Ansätze der Digitalisierung,
- Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Zusammenwirken von Sozialleistungs-trägern und Betrieben bzw. Arbeitgebern,
- Erprobung innovativer Ansätze hinsichtlich des niederschwelligen Zugangs zu Präven-tion und Rehabilitation, z. B. durch aufsuchende Beratung und Betreuung oder Vereinfachung der Verfahren.
Darüber hinaus werden folgende zusätzliche Anregungen gegeben:
- Erprobung innovativer Ansätze zum besseren Empowerment von Menschen mit ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen,
- Erprobung von gezielten Maßnahmen für spezifische Personengruppen, z. B. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, ältere Menschen, (alleinerziehende) Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, kürzlich Zugewanderte, (schwer-)behinderte Lang-zeitarbeitslose, Sinnesgeschädigte,
- Erprobung einer besseren Verzahnung von Maßnahmen der medizinischen und beruf-lichen Rehabilitation, von wohnortentfernten und ambulanten Angeboten sowie einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern und den zuständigen (Reha-)Fachkräften bei den Sozialleistungsträgern,
- Verstärkung der Erprobung innovativer Ansätze der rechtskreisübergreifenden Zusam-menarbeit, insbesondere bei der frühzeitigen Bedarfserkennung und der koordinierten Leistungserbringung.
Antragsberechtigt sind wie bei den beiden bisherigen Förderaufrufen einerseits Jobcenter und andererseits Rentenversicherungsträger. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, bei dem der Antragstellung die Einreichung einer Projektskizze vorgelagert ist. Aussagekräftige Projektskizzen können bis zum 30.9.2022 bei der Fachstelle rehapro eingereicht werden. Mit der positiven Rückmeldung der Fachstelle zur Projektskizze beginnt die zweimonatige Frist zur Antragstellung.
Modellvorhaben rehapro
en Auftrag des Bundesgesetzgebers, gemäß § 11 SGB IX Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen, setzt das BMAS mit dem Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" um. Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.
Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die federführenden Bedarfsträger der Modellprojekte und somit Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen bzw. Verbundprojekte.
Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen bis 2026 insgesamt rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die einzelnen Modellprojekte können bis zu fünf Jahre gefördert werden. Die ersten Modellprojekte des ersten Förderaufrufs starteten im 2. Halbjahr 2019; die ersten Modellprojekte des zweiten Förderaufrufs starteten Ende 2021. Der dritte Förderaufruf wurde im Juli 2022 veröffentlicht.
Die notwendigen Unterlagen, wie z. B. Formulare und Arbeitsmaterialien, finden Sie unter folgendem Link: