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BIH veröffentlicht Informationsseite zu Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber

11. Juli 2022

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V. veröffentlicht Informationsseite zu Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, benötigen in der Regel Informationen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zu möglichen Förderungen und entsprechenden Trägern. Hierzu werden mit dem Teilhabestärkungsgesetz in allen Bundesländern „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ gem. § 185a SGB IX eingerichtet. Die BIH hat nun für interessierte Arbeitgeber u.a. ein Ansprechstellenverzeichnis eingerichtet.  

Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Laut einer Erhebnung des Instituts der Wirtschaft (IW) kommen ein Viertel der Unternehmen der Verpflichtung nicht nach. Dies liegt u. a. auch daran, dass nur knapp 60 Prozent aller Unternehmen mit Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausreichend über eine behindertengerechte Arbeitsgestaltung und zum Beispiel über Hilfsmittel informiert sind. Lediglich 45 Prozent hätten angegeben, über ausreichende Informationen zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern mit Behinderungen zu verfügen.

Einführung der "Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber" nach § 185a SGB IX

Hinter diesem Hintergrund wurde mit dem Teilhabestärkungsgesetz der § 185a SGB IX eingeführt, der den Integrationsämtern ab 1. Januar 2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Errichtung von „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ überträgt. Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste (IFD) gehört es, mit Inkrafttreten des Teilhabestärkungsgesetzes als Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über Leistungen zu informieren und diese gegebenenfalls abzuklären. Daneben können die Ansprechstellen auch bei anderen Trägern eingerichtet werden. Finanziert werden die Ansprechstellen aus Mitteln des Ausgleichsfonds.

Die Ansprechstellen sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber proaktiv ansprechen, beraten und als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen. Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, sind die Ansprechstellen den Arbeitgebern auch bei Anträgen behilflich, klären zum Beispiel welche Leistungsträger zuständig sind und begleiten sie im weiteren Verfahren.

BIH richtet Ansprechstellenverzeichnis zu einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ein

Die BIH hat nun eine Informationsseite zu den "Einheitlichen Ansprechstellen" online gestellt. Auf der Webseite wird neben einem untertitelten Erklärvideo auch ein Ansprechstellenverzeichnis bereitgestellt. Interessierte Arbeitgeber können so nach Ansprechstellen in ihrer Nähe suchen. Zudem werden auf der Webseite Antworten mit Verweisen auf andere Informationsportale zu oft gestellten Fragen rund um die Einheitlichen Ansprechstellen angeboten.

Die Informationsseite der BIH zu den Einheitlichen Ansprechtstellen für Arbeitgeber finden Sie hier:

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