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Bericht der Begleitmaßnahmen zum BTHG veröffentlicht

11. Januar 2023

Bericht der Begleitmaßnahmen zum BTHG veröffentlicht

Das BMAS hat den Bericht zu den Begleituntersuchungen und -projekten zum BTHG veröffentlicht. Gemäß Art. 25 Abs. 7 BTHG unterrichtet das Dokument Bundestag und Bundesrat über den Stand und die Ergebnisse der Begleitmaßnahmen. Teil des Berichts ist auch eine ausführliche Einschätzung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG zum Umsetzungsstand des BTHG.

Im Hauptteil des Berichts erläutert das BMAS die Ausgangslage und die Verlängerung der Begleitmaßnahmen Wirkungsprognose, modellhafte Erprobung, Finanzuntersuchung und der Umsetzungsbegleitung BTHG. In den Anhängen finden sich die ausführlichen Berichte der Begleitmaßnahmen.

Untersuchungsbereiche der Begleitmaßnahmen

Die sogenannte Wirkungsprognose untersucht zum einen, wie sie die gesetzlichen Regelungen auf die Verwaltung und Praxis der Leistungserbringung in den Ländern und Kommunen auswirken. Zum anderen werden prozessbegleitend Menschen mit Behinderungen zu ihrer Teilhabesituation befragt und mögliche Wirkungen der BTHG-Umsetzung auf ihre Situation untersucht. Das Forschungsvorhaben wurde von infas und ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH durchgeführt und im November 2022 vorläufig abgeschlossen. Da sich die Umsetzung des BTHG verzögert hat, konnten jedoch noch nicht alle wichtigen Fragestellungen abschließend beantwortet werden. Die Wirkungsprognose wurde daher bis Ende 2024 verlängert.

Im Rahmen der modellhaften Erprobung haben Kommunen in ganz Deutschland einige besonders kontrovers diskutierte Regelungsbereiche des BTHG schon vor Inkrafttreten umgesetzt. Begleitet wurden die Kommunen von Kienbaum Consultants International GmbH. Die modellhafte Erprobung wurde im Sommer 2022 abgeschlossen. Welche Kommunen in den Bundesländern beteiligt waren und welche Regelungsbereiche sie erprobt haben, können Sie dem Umsetzungsstand in den Ländern entnehmen. Da jedoch in vielen Bundesländern Übergangsvereinbarungen gelten und das seit 1. Januar 2020 geltende Recht somit nicht umgesetzt wurde, konnten nicht alle Forschungsfragen beantwortet werden.

Die Finanzuntersuchung betrachtet die jährlichen Einnahmen und Auswirkungen bei den Leistungen der Eingliederungshilfe. Durchgeführt wird sie vom ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und beleuchtet sowohl die Bundes- als auch die Landesebene. Auch die Finanzuntersuchung wurde im November 2022 vorläufig abgeschlossen. Fünf von sechs Teiluntersuchungen werden jedoch bis Ende 2024 weitergeführt, da auch hier die Verzögerungen in der Umsetzung des BTHG dazu geführt haben, dass die Kostenauswirkungen nicht im vollen Umgang zum Tragen kamen.

Bericht des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Unser Bericht (ab S. 23) ist eine Zusammenfassung der Beobachtungen aus sechs Jahren Projekttätigkeit. Der Fokus liegt auf den aktuellen Herausforderungen und Problemen in der Umsetzung des BTHG. Wir beleuchten, welche Aspekte aus unserer Sicht auf der Ebene des Bundes und welche auf Ebene der Länder und Kommunen eine Rolle spielen, welche Hürden und Herausforderungen für die Umsetzung identifiziert wurden und welche guten Lösungen aus der Praxis uns bekannt sind.

Das Dokument steht als Bundestagsdrucksache hier zum Download zur Verfügung:

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