Begleitung durch Assistenzhunde - Neue Machbarkeitsstudie des BMAS

10. Mai 2023

Begleitung durch Assistenzhunde. Neue Machbarkeitsstudie des BMAS

Mit Artikel 9 des Teilhabestärkungsgesetzes vom 2. Juni 2021 hat der Gesetzgeber die Regelungen zu den Assistenzhunden ins Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) aufgenommen. Assistenzhunde sollen künftig Zutritt haben zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen – auch wenn Hunde sonst verboten sind. Ziel dieser Regelungen ist es insbesondere, Zugänge für Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, zu ermöglichen und die Akzeptanz in der Gesellschaft insgesamt zu verbessern.

Im Einzelnen wurden mit den §§ 12e bis 12l BGG Vorschriften zur Begleitung, Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden eingeführt, die gemäß § 12k BGG in den Jahren 2021 bis 2024 evaluiert werden sollen. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde zur Vorbereitung der Evaluation der Regelungen zu Assistenzhunden nach § 12k BGG ein erster wissenschaftlicher Zugang zum diesem Thema in Deutschland geschaffen und auf deren Grundlage Ansätze für ein geeignetes Forschungsdesign entwickelt.

Weiterhin gibt die Studie unter anderem erste Aufschlüsse über die Motive für die Anschaffung und Wirkungen von Assistenzhunden auf die Hundehalterinnen und Hundehalter, über Ausbildungsarten und Abläufe der Prüfungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, über die Zertifizierung von Ausbildungsstätten, die Kosten und Finanzierung von Assistenzhunden sowie über potenzielle Kosteneinsparungen bei Leistungsträgern aufgrund des durch den Assistenzhund erbrachten Leistungsspektrums.
 

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