Mit der „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ sollen 16.000 Privatpersonen mit Beeinträchtigungen befragt werden. Weitere 5.000 Menschen mit Behinderungen aus stationären Einrichtungen werden einbezogen und noch einmal 1.000 obdachlose oder schwer erreichbare Personen. Als Vergleichsgruppe nehmen 5.000 Menschen ohne Behinderungen teil. Die Studie läuft bis 2021 und ist bisher einzigartig in der Bundesrepublik Deutschland. Durchgeführt wird die Studie vom infas Institut für angewandte Sozialwissenschaften in Zusammenarbeit mit verschiedenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Was wird untersucht?
Die Repräsentativbefragung untersucht, wie sich Behinderungen auf die Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen auswirken: Wie sind Menschen mit Behinderungen in ihren Aktivitäten und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt? Welche Faktoren ermöglichen ihnen die Teilhabe? Und mit welche Barrieren haben sie zu kämpfen? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, geht die Studie geht vom neuen Behinderungsbegriff aus, der sich am bio-psycho-sozialen Modell der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert und mit dem BTHG Eingang in den Teil 1 des SGB IX gefunden hat. Demnach ist eine Behinderung eine problematische Wechselbeziehung zwischen den Beeinträchtigungen einer Person, ihren Interessen und Wünschen sowie relevanten Kontextfaktoren. Die eigentliche Behinderung entsteht dort, wo Teilhabe beeinträchtigt wird oder nicht möglich ist.
Wie wird untersucht?
Mit einer Vorbefragung wurden Haushalte in 250 Gemeinden gebeten, einen Fragebogen u.a. zu Beeinträchtigungen und Erkrankungen auszufüllen. Auf Basis dieser Informationen werden Personen zur Teilnahme an der Studie eingeladen. Sie werden persönlich von einer Interviewerin oder einem Interviewer befragt. Die Interviews können auch online oder telefonisch erfolgen. Zusätzlich sind qualitative Interviews geplant, in deren Rahmen die Befragten in eigenen Worten schildern können, vor welche Probleme sie gestellt werden.
Hintergrund der Untersuchung
Das BMAS hat die Studie in Auftrag gegeben, weil die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention einer Berichtspflicht unterliegt. Die Datenlage zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland ist bis heute unzureichend. Die umfassende Erhebung soll daher den Ist-Zustand abbilden und Ansätze eröffnen, wo Teilhabemöglichkeiten verbessert werden müssen.