Kritik an Empfehlung des UN-Fachausschusses
Darin fordern die BAG WfbM und WRD den zuständigen UN-Fachausschuss auf, im Rahmen der Prüfung die Rolle der Werkstätten für behinderte Menschen zu berücksichtigen.
In ihrer Stellungnahme kritisieren die Organisationen, dass der Fachausschuss in seinen abschließenden Empfehlungen zum ersten Staatenbericht „die schrittweise Abschaffung der Werkstätten“ und stattdessen „Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt“ empfiehlt.
Die BAG WfbM und WRD betrachten die Werkstätten dagegen als Grundvoraussetzung für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Darüber hinaus hätten die Werkstätten stets bewiesen, flexibel auf sich verändernde Umstände reagieren zu können. Um Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten, seien die Werkstätten mit ihren „passgenauen und personenzentrierten Angeboten“ unverzichtbar.
Berichterstattung bis 1. Oktober 2019
Über den Stand der Umsetzung der UN-BRK muss Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 im kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus berichten. Anschließend wird der Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens haben Nichtregierungsorganisationen außerdem das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte „Parallelberichte“, zu verfassen und vorzulegen.
Was genau die BAG WfbM und WRD fordern, können Sie hier nachlesen: